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Allgemeine Geschäftsbedingungen der InterCAM-Deutschland GmbH

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich

a) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

2. Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

b) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

c) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.

Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wobei die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung allerdings verbunden werden kann.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

 

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.

Alle Preise verstehen sich in EURO, sofern keine andere Währung angegeben ist. Zu dem von uns genannten Kaufpreis, der netto gehalten ist, ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Lager Georgensgmünd, Verpackungs- und Versandkosten gehen deshalb zu Lasten des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

b) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis rein netto zu zahlen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wobei wir uns hier vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

c) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der behauptete Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Eigentumsvorbehalt

a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

c) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Zu anderen Verfügungen der Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.

d) Eine Weiterveräußerung von Softwarelizenzen der Produkte Mastercam und mdm ist nur durch einen autorisierten Mastercam- bzw. mdm-Händler möglich.

 

5. Gefahrübergang

a) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

b) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

6. Urheberrechte

Unsere eigens entwickelten Postprozessoren sowie andere von uns entwickelten Software bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht oder weiter veräußert werden, es sei denn, sie wurden speziell zum Weiterverkauf an Dritte entwickelt. In diesem Fall geht die Software in das Eigentum des Dritten über. Alle durch uns vertretenen Softwareprodukte sind urheberrechtlich geschützt.

 

7. Ausfuhrbestimmungen

Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten.

Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils aktuellen Vorschriften zu konsultieren.

Bei Verletzung von Exportbestimmungen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

8. Gewährleistung

a) Garantiefälle werden vorrangig im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt.

b) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Güter (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktritt zu.

e) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

f) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

g) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterer Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterer Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

h) Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder infolge unsachgemäßer Behandlung entstanden sind.

i) Für Unternehmerbeträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

j) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellt daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

9. Haftungsbeschränkungen

a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.               

b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

10. Schlußbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Erfüllungsort ist Bad Lippspringe.

c) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz und somit das Amtsgericht Paderborn bzw. das Landgericht Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

d) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung sollte für eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

e) Diese AGB bleiben wirksam, bis neue oder teilweise neue Geschäftsbedingungen dem Besteller mitgeteilt werden.

 

Sie gelten ab dem 01.03.2022.